Die meisten Menschen kommen mit den weit verzweigten Regelungen des Familienrechts im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts.

Bei Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht auf Antrag auch über die Ausübung des Sorgerechts und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Dieses Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden.

Wir versuchen daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzten wir das Verfahren natürlich auch streitig fort.