Forderungseintreibung

In der heutigen Zeit werben viele Inkassounternehmen mit günstigen Pauschalen für die Eintreibung von Forderungen. Dies geschieht zumeist unter dem Hinweis „für das Mahnverfahren“.
Tatsächlich mögen diese Pauschalen auf den ersten Blick günstig wirken. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in der Regel in der Pauschale Sachauslagen, wie z.B. Gerichtskosten und amtliche Auskünfte davon nicht umfasst sind. Auch die weiteren Kosten eines streitigen Verfahrens werden von der Pauschale zumeist nicht umfasst.
Bereits wenn der Schuldner Einwendungen gegen die Forderung nur aus Verschleppungsgründen erhebt, endet das von der Pauschale umfasste Angebot spätestens im streitigen Verfahren.
Im streitigen Verfahren wird zu dessen Durchführung der Rechtsanwalt beauftragt, dessen Kosten hinzuzusetzen sind.
Demgegenüber bietet der von vornherein mit der Beitreibung beauftragte Rechtsanwalt aus einer Hand die ganze Palette der
- außergerichtlichen Verhandlungsmöglichkeiten
- der wirtschaftlichen Erledigung
- der sachgemäßen Ermittlung aller schuldnerrelevanten Daten
- die vorbereitende Ermittlung einer ggf. erforderlichen Strafverfolgung
- die Teilnahme am Strafverfahren zum Zwecke der Schadenswiedergutmachung
Dabei handelt es sich häufig um Tätigkeiten, welche ausschließlich auf den Einzelfall der Beitreibung abgestimmt sind um - auch im Fall der Überschuldung, der Eidesstattlichen Versicherung und des Insolvenzverfahrens - Zahlungen dort zu erreichen, wo sie nur noch unter dem Druck einer Bewährungsauflage erfolgen.


