Individuelles Arbeitsrecht


In Personalfragen beraten und vertreten wir Unternehmen sowie Privatpersonen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Hierzu zählen neben dem Individualarbeitsrecht auch Fragen angrenzender Rechtsgebiete, etwa des Gesellschafts- und Steuerrechts.

 

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:

 

  • Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z.B. Kündigungen, Änderungskündigungen,  und  Aufhebungsverträgen, Aushandeln von Abfindungsvereinbarungen oder Altersteilzeitmodellen
  • Abwehr von Mobbing am Arbeitsplatz
  • Arbeitsgerichtliche Vertretung, insbesondere im Kündigungsschutz
  • Beratung und Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen